8. MÜNZGLOSSAR
auf die feine Mark = Angabe, wie viele Münzen entsprechend einer Mark Silber geprägt wurden
Aufgeld = der Unterschied zwischen dem Nennwert der Münze und ihrem Kurs
Avers = Münzvorderseite, in der Regel mit Brust- oder Kopfportrait des Münzherrn
axiale Abweichung = durch Prägung mittels mobilem Oberstempel liegt eine messbare Achsenverschiebung zwischen den beiden Münzseiten vor
Billon = Billon ist eine Legierung aus Kupfer und Silber, deren Silbergehalt weniger als 50 Prozent beträgt. Es können zusätzlich auch noch Metalle wie Zinn oder Zink beigemischt sein. Der Name stammt vom mittellateinischen Wort billio (Zahlgut).
Brakteat = Hohlpfennig; besonders im 12. und 13. Jh. charakteristische Pfennigform als Folge der fortgesetzten Reduzierung des Gewichts und Feinanteils; ein Brakteat besteht aus einseitig geprägtem, sehr dünnem Silberblech, bei dem die Prägung auf der Rückseite als Durchschlag sichtbar ist; der Brakteat wurde später von höherwertigen Silberprägungen (z.B. grossi, Taler) verdrängt
Brakteatenprägung = Prägung des Brakteaten erfolgte nur mittels eines Stempels (nämlich des Oberstempels) über einer weichen Unterlage
Braunschweiger Münzgenossenschaft = gegründet am 26.04.1555 vom welfischen Fürstenhaus; führte zur Ausmünzung von Körtlingen und Mariengroschen im welfischen Gebiet; an ihrer Stelle wurde später der Fürstengroschen eingeführt
Dreier = eine Münze im Wert von drei Pfennigen, die vom 16.–19. Jahrhundert in Norddeutschland verbreitet war
Fehlprägung = eine durch den Prägevorgang ungewollt entstandene, fehlerhafte Münze; die Fehlprägungen lassen sich in Schrötlingsfehler, Stempelfehler und Prägefehler unterscheiden
Feingehalt = der Edelmetallanteil einer Münze, wurde früher auch als Korn bezeichnet; wird im metrischen System nach 1.000 Teilen angegeben
Feingewicht = das Gewicht des Edelmetallanteils in einer Münze
Fürstengroschen = im 15. Jahrhundert zunächst nur ein bestimmter sächsischer Groschen (des Kurfürsten Friedrich II. von Sachsen-Meißen und dem Markgrafen von Thüringen), im 16. Jahrhundert auch die Bezeichnung für andere Groschen (24 auf einen Reichstaler)
Gegenstempelung = Kontermarkierung als Zeichen, dass die Münze eines fremden Münzherrn geprüft und zum Umlauf vor Ort zugelassen war
Gepräge = Bezeichnung für auf Münzen aufgeprägte Motive und Schriften
Grän = ein Gewicht, dass einem Weizenkorn entsprechen soll, tatsächliches Gewicht war an verschiedenen Orten und Zeitpunkten sehr unterschiedlich
Greshamsches Prinzip = Münzen mit mehr Metallgewicht (sog. übergewichtige Münzen) werden von den Wirtschaftsakteuren zunehmend aus dem Geldkreislauf genommen, da ihr Metallwert über dem Nennwert liegt; daraus folgt eine kontinuierliche Verschlechterung (d.h. Verringerung des Durchschnittsgewichts) der im Geldkreislauf befindlichen Münzen; „Schlechtes Geld verdrängt gutes Geld“
Groschen = gros tournois (sog. Turnosen); benannt nach dem Münzprägeort Tours; auf 1 Groschen kommen 12 Pfennige
grossi = „Dicker“; Silberpfennig, der mehr Gewicht und Feinanteil besitzt als der Brakteat
Gulden = Goldmünze, die ab Mitte des 13. Jh. zuerst in Italien, ab dem 14. Jh. auch in Deutschland geprägt wurde; auch als Dukaten oder Florenen bezeichnet
Heckenmünze = geheime, nicht legale Münzstätte; dort wurde teils schlicht Falschmünzerei betrieben
Hohlpfennig = s. Brakteat
Kipper- und Wipperinflation = auch Kipper- und Wipperzeit; von 1618-1623 (Höhepunkt 1620-1622) im Zusammenhang mit dem Beginn des 30-jährigen Krieges wurden zunehmend übergewichtige Münzen aus dem Geldverkehr genommen und eingeschmolzen, was zu einer drastischen Münzentwertung führte; Gründe waren der Rückgang der Silberproduktion, die Anhäufung von Schatzgeld zur Finanzierung von Söldnerheeren und das Ansteigen der Luxusbedürfnisse an den Adelshöfen
Korn = Feingehalt (d.h. Edelmetallgehalt) einer Münzeinheit
Kippertaler = Scheidemünzen, die zwischen 1620-1623 als unterwertige Münzen in der Kipper- und Wipperzeit von lokalen Münzherren geprägt wurden; da der Nennwert in Groschen oder Kreuzer angegeben wurde, unterstanden sie nicht der Reichsmünzordnung, sondern waren reine Landmünzen
Klippen = Münzen, die eine rechteckige Form haben
Klippwerk = Maschine zum Prägen von Münzen; da sich große Münzen nur noch mühsam und oft auch nur unpräzise von Hand schlagen ließen, wurde Ende des 15. Jh. zur Talerprägung das Klippwerk eingeführt, welches eine präzisere und sicherere Führung des Oberstempels erlaubte; die für die Münzprägung erforderliche Energie wurde auch beim Klippwerk weiterhin durch manuelle Hammerschläge aufgebracht
königliches Münzregal = königliches Privileg zur Münzprägung
Körtling = Kurzgroschen, auf einen Körtling kommen zwischen 4 und 8 Pfennige
Kreisprobationstage = Tage, an denen die Kreiswardeinen die Ergebnisse ihrer Überprüfungen verkündeten und die gesammelten Probestücke nachgeprüft wurden; mit dem Reichstag von Speyer von 1570 und dem Reichsdeputationstag von 1571 wurden diese überall im Reich etabliert
Kurantgeld = Währungsgeld, also Münzen, deren Sachwert dem Nennwert entspricht
Landmünze = Scheidemünzen, die in Deutschland v.a. während der Kipper- und Wipperzeit, aber auch bis ins späte 18. Jh. nicht nach dem geltenden Reichsfuß, sondern in einer geringeren Legierung geprägt wurden und nur im Gebiet ihrer Münzherren umlauffähig waren
marca denariorum = gibt an, dass aus einer marca argenti 192 Pfennige geprägt wurden; das Einzelgewicht der Münzen schwankt dabei aufgrund des Prägungsvorgangs, so dass einige Münzen über- und andere untergewichtig sind
Mariengroschen = Münze, die zuerst 1505 in Goslar verbreitet wurde und im 17. und 18. Jh. in Braunschweig-Lüneburg zu einer beliebten Münze wurde; das Münzbild zeigte anfangs die Jungfrau Maria mit dem Jesuskind, mit der Zeit wurden aber eher welfische Münzbilder verwendet; auf einen Taler gehen 36 Mariengroschen
Münzbeschriftung = als Umschrift, als Aufschrift (d.h. Inschrift) oder (selten) als Randschrift auftretende schriftliche Angaben; genannt werden in der Beschriftung in der Regel die (gekürzte) Titulatur des Münzherrn, die Münzstätte, ggf. die Stempelschneidersignatur, Prägedatum (ab 15. Jh.) sowie der Nennwert (seit Ende der reinen Pfennigprägung)
Münzer = Münzmeister; königlicher Beamter oder Vorsteher einer eigentümlichen genossenschaftlichen Unternehmung (eine Organisationsform des mittelalterlichen Kaufmannskapitals, sog. Hausgenossenschaften), der für Prägevorgang, Verwaltung des Münzwesens, Wechselgeschäfte etc. verantwortlich zeichnete; teils auch als freier Privatunternehmer, der als Münzmeister angestellt wurde und einen festen Anteil am Münzgewinn erhielt
Münzfuß (auch kurz: Fuß) = offizielle Bestimmung des Münzherrn, wie viele Münzen einer Sorte aus der Gewichtseinheit Edelmetall (i.d.R. Pfund oder Mark) geschlagen werden sollen
Münzgrundgewicht = rechnerische Bezugsgröße für die Münzprägung; verbreitetstes Münzgrundgewicht vom Mittelalter bis zum 19. Jh. in Mitteleuropa war die Kölner Mark
Münzherr = Auftraggeber des Münzens, hat die Münzhoheit oder das Münzrecht inne
Münzhoheit = ursprünglich kaiserliches bzw. königliches Regal (bzw. in der Neuzeit auch staatliches Regal), das an mehrere Münzstätten im unmittelbaren Auftrag des Münzherrn übertragen werden kann
Münzkonventionen = Übereinkünfte über wechselseitige Anerkennung von Münzen zwischen verschiedenen Münzherren
Münzmeisterzeichen = (Abkürzung Mmz.) sind oft die Anfangsbuchstaben der Namen der Münzmeister einer Münzstätte oder kleine Bildzeichen (Kreuz, Stern, Wappen, Gerät u. a.) etwa in der Größe der Buchstaben einer Münzumschrift zur Kennzeichnung der unter ihrer Leitung erfolgten Münzprägungen; der Münzmeister übernahm mit seinem Zeichen die Gewähr für die ordnungsgemäße Ausbringung seiner Gepräge; erscheinen ab dem späten Mittelalter
Münzohm = Gehilfe des Münzmeisters
Münzverrufung = Erklärung der Ungültigkeit einer Münze durch den Münzherrn und Ersetzung durch eine neue; erfolgt als Reaktion auf durch Seigern erzeugte Verschlechterung der Münze
Münzzerrüttung = zeitgleiches Nebeneinander verschiedener umlaufender Münzen mit eigener Prägung, eigenem Feingehalt, eigenem Gewicht; dadurch teils anarchische Zustände im Geldverkehr
Münzzeichen = in Frankreich bereits seit dem 16. Jh., andernorts erst ab dem 18. und 19. Jh. Kennzeichen der Münzstätte (in Form eines Buchstabens); löst damit das Münzmeisterzeichen ab
Numismatik = Münzkunde; Historische Hilfswissenschaft zur Bestimmung der Münze nach Material, Gewicht, Herkunft (Prägeort), Alter (Prägedatum), Echtheit und Münzrecht
Oberstempel = obere Stempelplatte, die unmontiert auf der Münzplatte liegt; auf ihr werden die Hammerschläge geführt; erst in der Neuzeit wird analog zum Unterstempel auch der Oberstempel fest montiert
Pfennig = Denarius, ab 8. Jh. im europäischen Früh- und Hochmittelalter ausschließlich verwendete Münze auf (ursprünglich) Silberbasis; erst ab dem 13. Jh. mit kontinuierlicher Verschlechterung der Pfennige (aufgrund von Silbermangel) Zunahme größerer Prägeeinheiten
pondus denariorum = gibt an, dass aus einem pondus argenti 240 Pfennige geprägt wurden; das Einzelgewicht der Münzen schwankt dabei aufgrund des Prägungsvorgangs, so dass einige Münzen über- andere untergewichtig sind
Prägung = bezeichnet den aktiven Prägevorgang einer Münze, bei dem aus einem Münzrohling mittels Prägestempel eine Münze hergestellt wird; bis Ende des Mittelalters erfolgte die Prägung im freien Schlag mit dem Hammer
Prägefehler = spezielle Art der Fehlprägung, bei der während der Prägung aufgrund des ausgeübten Druckes der Schrötling einreißt (sog. Schrötlingsriss); da diese Risse oftmals unterhalb der Oberfläche auftreten, bleiben sie meist anfangs unbemerkt und werden erst im späteren Verlauf durch nachträgliche Randabbrüche o.ä. sichtbar
Quellenwert der Münze = die wissenschaftliche Analyse von Münzen dient u.a. der Erschließung chronologischer, personengeschichtlicher, kunstgeschichtlicher, kultur- und wirtschaftsgeschichtlicher Tatbestände
Rauhgewicht = das Gesamtgewicht der Münze, schließt neben Edelmetallanteil auch das Gewicht der restlichen Legierungsanteile ein; wurde früher auch Schrot genannt
Rechengeld = immaterielles Geld, das nicht geprägt wurde und lediglich zur Verrechnung dient
Reichsmünzordnungen = Beschlüsse des Heiligen Römischen Reiches, die im 16. Jh. darauf zielten, das Münzwesen des Reiches einheitlich gesetzlich zu regeln; u.a. Reichsmünzordnung von Esslingen 1524, Augsburger Münzordnung von 1551, Münzedikt von 1559 (vom Reichstag 1566 akzeptiert)
Revers = Münzrückseite mit Wappen
Ronde = s. Schrötling
Schatzgeld = in physischer Form gehortetes Geld
Scheidemünze = Kreditgeld, also Münze, deren Wert auf Staatskredit beruht, d.h. deren Nennwert von vornherein und gesetzlich bestimmt höher liegt als der eigentliche Metallwert
Schlagschatz = der Reingewinn für den Münzherrn bei der Münzprägung
Schrot und Korn = Gesamt- oder Raugewicht einer edelmetallhaltigen Münze einschließlich ihrer nicht edelmetallischer Anteile
Schrötling = Ronde, Münzrohling
Schrötlingsfehler = spezielle Art der Fehlprägung, bei der der Schrötling zu klein ist oder eine defekte Oberfläche besitzt, so dass bei der nachfolgenden Prägung nicht die gesamte Oberfläche durch die Prägung gestaltet wird
Seigern = Münzen mit über dem Durchschnitt liegendem Metallgewicht (d.h. übergewichtige Münzen) werden von Marktakteuren aus dem Verkehr genommen und eingeschmolzen, da der Metallwert hier über dem Nennwert der Münze liegt
Silbermark = marca argenti; 1 Silbermark kommt auf 16 Schillinge (Solidi) bzw. 192 Denare
Silberpfund = pondus argenti; 1 Silberpfund kommt auf 20 Schillinge (Solidi) bzw. 240 Denare; geht auf die Relation eines antiken römischen Pfunds Silber zu Silberdenaren zurück
Stempelfehler = spezielle Art der Fehlprägung, bei der dem Stempelschneider Buchstabendreher oder spiegelverkehrte Gravuren von Buchstaben und Ziffern unterlaufen sind
Stempelschneidersignatur = Kennzeichnung des Urhebers (Stempelschneider) der Gravur auf Münzen und Medaillen; im antiken Griechenland bereits ab dem 5. Jh. v.u.Z.
Taler = Bezeichnung für die Großsilbermünze, die vom 16. Jahrhundert bis zur Gründung des Deutschen Reiches 1871 verwendet wurde; Name kam ursprünglich vom Joachimsthaler Großen Groschen, der seit 1520 in großer Auflage geprägt wurde
Unterstempel = fest montierter Stempel bei Prägevorgang, auf welchen die Münzplatte gelegt wird, auf der wiederum der Oberstempel liegt
valor intrinsecus = “innerer Wert”, d.h. Metallwert der Münze
valor imositus = “Zeichenwert”, d.h. der Nominalwert einer Münze
Verleihung des Münzrechts = Münzhoheit wird ab der spätkarolingischen Zeit in Kontinentaleuropa an verschiedene geistliche und weltliche Herren sowie freie Städte abgetreten; zuerst war diesen Münzherren nur Prägung nach kaiserlicher Vorschrift und mit kaiserlichem Stempel erlaubt, ab dem 11. Jh. dann auch Privilegien zur Prägung mit eigenem Stempel sowie ab dem 13. Jh. eigene Festlegung des Feingehalts und Gewichts der Münzen
Wappenseite = Münzseite mit Prägung des Wappens des Münzherrn
Wardein = Beamter, der mittels einer in der Regel halbjährlichen Probation die Münzmeister kontrollierte, Münzproben entnahm und dazu einen Prüfbericht anlegte; ihm oblag auch die Verantwortung für den korrekten Münzfuß
Wertseite = Münzseite mit Prägung des Nennwerts
Zählgeld = tatsächlich geprägte Münzen
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